Aktuelle Lageeinschätzung vom 23.12.2011 aktualisiert am 30.12.2011

Südflügel / Straße am Schloßgarten

Ab 4. Januar 2012 besteht ein Parkverbot in der Straße Am Schlossgarten, die am Südflügel entlangführt. Wir gehen davon aus, dass die Straße dann komplett und dauerhaft abgesperrt wird und mit Zäunen/Einfahrtstoren gesichert wird, um sie als Logistikstraße zu nutzen und um später den Abriss des Südflügels unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu ermöglichen.

Aktualisiert: Das Amt für öffentl. Ordnung hat den Veranstaltern der Mo-Demos am 2. und 9.01.2012 mitgeteilt, dass die Versammlungen in der Straße Am Schlossgarten durchgeführt werden können. Auch am 30.09.2010 hätte die Abschlusskundgebung der Schülerdemo laut AföO im Schlossgarten durchgeführt werden können.

Es steht der 9. Januar als Datum zum Beginn des Abriss des Südflügels im Raum, jedoch haben wir zur Zeit keine belastbaren Kenntnisse hierüber.

Parkräumung und Baumfällung

Ab Donnerstag, den 12. Januar 2012, 8.00 Uhr, gibt es eine Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Aufenthalts- und Betretungsverbots und zur Räumung des Zeltlagers für Teile der Mittleren Schlossgartenanlagen. Nach dieser Allgemeinverfügung müssen alle „campingartigen Behausungen“ entfernt werden. Zusätzlich ist mit Bekanntgabe der Einsatzmassnahmen der Polizei allen Menschen untersagt, den Bereich (siehe Karte) zu betreten oder sich dort aufzuhalten.

Wir gehen davon aus, dass es vor dem 12.01.2012 keine Parkräumung geben wird. Aber Zugangsbeschränkungen und andere Schikanen sind schon im Vorfeld möglich, so kann etwa der Zuzug in den Park erschwert werden. Es ist auch nicht auszuschließen, dass es eine vorherige Absperrung des Gebiets mit Hamburger Gittern geben wird, mit Zugangskontrollen durch die Polizei.

Vom 10. bis 12. Januar ist das Planetarium wegen Wartungsarbeiten geschlossen. Die Röhre ist zum 15. Januar gekündigt.

Der Verstoß gegen das Betretungsverbot ist allenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Es können Wegtragegebühren anfallen, für Personen und Sachen. Diese Gebühren richten sich nach Größe und Wert der entfernten Sachen. Die angedrohten 5.000 € dürften allenfalls bei einem Zirkuszelt anfallen.